
Jetzt kostenlos für Privat- und Geschäftskunden. Rechtssicher nach § 858 BGB.
🚨 Jetzt Falschparker melden 📩 Kostenlose Beratung 🚔 Abgeschleppt?Kunden (aktiv)
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Kontakt + Einsprüche + FahrerangabenErteilte Abmahnungen
Abschleppmaßnahmen (gesamt)
Meldungen gesamt
Kooperationspartner
Für Privat- und Geschäftskunden mit Stellplätzen, Einfahrten oder Firmenflächen.
Ja, laut § 858 BGB ist das Entfernen fremder Fahrzeuge auf Privatgrund zulässig.
0,00 €/Monat. Das Abschleppen ist kostenlos, die Kosten trägt der Falschparker.
Der Falschparker. Sie haben kein Risiko – auch bei Nichtzahlung.
Dann wird eine Leerfahrt dokumentiert. Für Sie bleibt es kostenfrei.
Ja. Laut Gesetz darf bei gestörtem Besitz abgeschleppt werden, und der Besitzer darf sich wehren.

Abschleppservice Heilbronn

Kiziltug Abschleppdienst

Jamo Abschleppdienst / Bremen

MB-Inkasso und Ermittlungsdienst

Aldi-Süd / Gablenberger-Hauptstraße

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