Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat bei ParkGuard24 höchste Priorität. Diese Datenschutzerklärung erläutert transparent und detailliert die Verarbeitung für unterschiedliche Personengruppen und Zwecke – einschließlich Kunden/Auftraggebern, Fahrzeughaltern/Schuldnern (Falschparker), Rechtsanwälten/Inkasso/Behörden, Website-Besuchern, Zahlungsprozessen sowie Ihrer Rechte.
V1. Verantwortlicher
ParkGuard24 UG (haftungsbeschränkt)
Wagenburgstraße 108, 70186 Stuttgart
E-Mail: info@parkguard24.de · Tel.: 0711 76972790
Datenschutz-Kontakt: datenschutz@parkguard24.de
V2. Kategorien betroffener Personen
- Kunden/Auftraggeber (Unternehmen, Eigentümer, Verwalter) – Teil A
- Fahrzeughalter/Schuldner (Falschparker) und benannte Fahrer – Teil B
- Rechtsanwälte, Inkasso, Behörden/Justiz – Teil C
- Website-Nutzer, Systemnutzer, Bewerber/Mitarbeiter – Teile D & F
A) Kunden / Auftraggeber
1. Datenarten
- Stammdaten: Name, Firma, Anschrift, E-Mail, Telefon
- Objektdaten: Parkplatz-/Objektadressen, Flurstücke, Zufahrten, Berechtigten-/Whitelist-Daten
- Vertragsdaten: digitale Signaturen, Vertragsnummern, Vertragslaufzeiten
- Kommunikationsdaten: E-Mail, Telefon, WhatsApp-Business (UltraMSG-Gateway)
- Systemdaten: Logins, Rollen, Protokolle (Mitarbeiterzugriffe, Fallbearbeitungen)
2. Zwecke
- Vertragsanbahnung/-durchführung, Parkraumbewirtschaftung, Falschparkermeldung
- Beauftragung und Steuerung von Abschleppunternehmen
- Beweissicherung, Dokumentation, Prüfberichte
- Abrechnung, Rechnungsstellung, Nachweisführung gegenüber Kunden
3. Rechtsgrundlagen
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Pflichten), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen: effiziente Auftragsabwicklung, IT-Sicherheit, Missbrauchsprävention).
4. Speicherdauer
Bis zur Vertragsbeendigung und gem. Aufbewahrungsfristen (HGB/AO), i. d. R. 6–10 Jahre.
5. Empfänger
- Auftragsverarbeiter (Hosting, E-Mail-/WhatsApp-Gateway, PDF-Erzeugungssysteme)
- Abschleppunternehmen (Subunternehmer) im Rahmen der Leistungserfüllung
- Steuerberatung, Buchhaltung/ERP (z. B. Lexware-Schnittstellen)
6. WhatsApp-Business Kommunikation
Nutzung nur nach Einwilligung oder auf vertraglicher Grundlage; Verarbeitung über UltraMSG-API, Versand z. B. Kundennummer/Vertrag/Status. Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a/b/f DSGVO.
B) Fahrzeughalter / Schuldner (Falschparker) & benannte Fahrer
7. Datenarten
- Vorgangsdaten: Vorgangs-/Referenznummer, Ort, Datum/Uhrzeit, Objekt
- Kennzeichen, Fahrzeugmerkmale
- Beweismittel: Fotos, Videos, Bodycam-Audio/Video, kamerabasierte Ereignisaufnahmen
- Halterdaten: Name, Anschrift (gem. § 39 StVG i. V. m. § 30 StVG)
- Fahrerangaben (freiwillig): Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontakt
- Kommunikation: Einwände/Widersprüche, Zahlungsinformationen, Zustellnachweise
8. Zwecke
- Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche wegen Besitzstörung (§ 858 BGB), Störungsbeseitigung, Kostenersatz, Forderungsdurchsetzung und/oder Vertragsstrafen
- Beweissicherung, Dokumentation, Nachweisführung
- Außergerichtliche/gerichtliche Durchsetzung (inkl. Inkasso)
- Schutz von Objekten (z. B. Vandalismusprävention, Schutz von Zufahrten/Feuerwehrflächen) durch anlassbezogene Ereignisaufnahmen
- Sofern objektbezogen erforderlich: automatisierte Kennzeichenerkennung zur Berechtigungsprüfung (Whitelist) oder zur Dokumentation eines Verstoßes
9. Rechtsgrundlagen
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen: Schutz von Besitzrechten, Beweissicherung, Anspruchsdurchsetzung, Schutz vor Sachbeschädigung/Vandalismus). Halterabfrage gem. § 39 StVG i. V. m. § 30 StVG.
Soweit Bereiche öffentlich zugänglich sind (z. B. für jedermann betretbare Kundenparkplätze), werden die Grundsätze der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche zusätzlich berücksichtigt, insbesondere Zweckbindung, Erforderlichkeit, Transparenz und Speicherbegrenzung.
10. Typische Einwände & unsere datenschutzrechtliche Einordnung
- „Es liegt kein Vertrag mit ParkGuard24 vor.“
Die Datenverarbeitung stützt sich nicht ausschließlich auf Vertrag, sondern insbesondere auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Abwehr/Beseitigung einer Besitzstörung, zur Beweissicherung sowie zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. - „Öffentlicher Straßenraum – unzulässige Verarbeitung.“
Die Erhebung erfolgt im Kontext einer Störung privater Besitzrechte oder eines objektspezifischen Sicherungsinteresses. Dokumentiert werden nur solche Bereiche und Umstände, die für den konkreten Vorfall erforderlich und beweisbezogen sind. - „Fotos/Bodycam/Kamera verstoßen gegen Datenschutz.“
Beweisaufnahmen erfolgen zweckgebunden, verhältnismäßig und ausschließlich zur Dokumentation, Gefahrenabwehr, Sicherheit und Rechtsdurchsetzung. Die Speicherung ist begrenzt; eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie rechtlich erforderlich ist. - „Weitergabe an Inkasso ist unzulässig.“
Im Rahmen der Anspruchsdurchsetzung ist die Übermittlung an Inkassodienstleister, Rechtsanwälte, Gerichte oder zuständige Behörden datenschutzrechtlich zulässig, sofern dies zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderlich ist. - „Löschung sofort!“
Eine sofortige Löschung ist regelmäßig ausgeschlossen, wenn Daten noch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden (Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO). - „Auftraggeber muss offengelegt werden.“
Ein datenschutzrechtliches Auskunftsersuchen begründet keinen pauschalen Anspruch auf Offenlegung der Identität des Auftraggebers oder auf Vorlage interner Verträge. Maßgeblich sind die gesetzlichen Auskunftsinhalte nach Art. 15 DSGVO sowie die Rechte und Freiheiten Dritter.
11. Weitergabe an Dritte
Daten werden ausschließlich zweckgebunden übermittelt, wenn dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder eine rechtliche Verpflichtung besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Empfängerkategorien sind insbesondere:
- Abschleppunternehmen (Durchführung/Abrechnung; Vorgangsdaten, Standort, Kennzeichen)
- Inkassodienstleister zur Forderungsdurchsetzung (außergerichtlich/gerichtlich):
MB Inkasso & Ermittlungs GmbH
Keltenstraße 13, 63486 Bruchköbel
Tel.: +49 (0)6181 990 300 · Fax: +49 (0)6181 990 302 0
E-Mail: info@mbinkasso.de - Rechtsanwälte, Gerichte, Behörden (bei berechtigtem Interesse/gesetzl. Verpflichtung)
- Versicherungen (sofern haftungsrelevant)
- IT- und Hosting-Dienstleister soweit technisch erforderlich und vertraglich abgesichert
Die Übermittlung erfolgt nach dem Prinzip der Datenminimierung. Inkassodienstleister, Rechtsanwälte und Gerichte handeln regelmäßig als eigenständige Verantwortliche mit eigenen Datenschutzhinweisen oder gesetzlichen Verfahrensregelungen.
11a. Klarstellung zu Empfängern, Kategorien von Empfängern und Auftraggeberangaben
- Wir prüfen Auskunftsersuchen stets einzelfallbezogen und unter Beachtung von Art. 15 DSGVO, Art. 15 Abs. 4 DSGVO sowie der Rechte und Freiheiten anderer Personen.
- Geschützt werden können insbesondere personenbezogene Daten Dritter, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, interne Prüfungs- und Sicherheitsinformationen sowie vertrauliche Vertragsbeziehungen.
- Soweit gesetzlich zulässig, teilen wir daher Empfänger oder Kategorien von Empfängern mit, z. B. „Abschleppunternehmen“, „Inkassodienstleister“, „Rechtsanwälte“, „Gerichte“, „Behörden“, „IT-/Hosting-Dienstleister“ oder „Auftraggeber im Rahmen des zugrunde liegenden Objektverhältnisses“.
- Eine namentliche Benennung konkreter Dritter erfolgt nur, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Verpflichtung besteht und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen.
- Art. 15 DSGVO dient der Transparenz hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten; das Auskunftsrecht ist kein allgemeines prozessuales Akteneinsichtsrecht und kein Anspruch auf Offenlegung sämtlicher interner Geschäftsunterlagen.
12. Bodycam-, Kamera- und Reolink-Überwachung (anlassbezogen)
Wir setzen je nach Einsatzbereich Bodycams und/oder stationäre Kameras (u. a. Reolink) ein. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Sicherheit, Beweis, Schutz von Besitzrechten). Der Einsatz erfolgt verhältnismäßig und zweckgebunden; Zugriff erhalten nur autorisierte Personen; die Speicherung erfolgt verschlüsselt bzw. abgesichert.
12.1 Vandalismus-/Objektschutz (Ereignisaufnahmen statt Dauerüberwachung)
- Zweck: Prävention und Aufklärung von Sachbeschädigungen, Einbrüchen, Diebstahl, Vandalismus sowie Schutz kritischer Zufahrten/Flächen.
- Art der Erfassung: grundsätzlich ereignis-/alarmbasiert (z. B. Bewegungserkennung, definierte Zeitfenster, Alarmzonen). Eine permanente Live-Beobachtung von Personen ist nicht Ziel der Verarbeitung.
- Verarbeitete Daten: Video-/Bildaufnahmen, Datum/Uhrzeit, Kamerastandort/Objektbezug, ggf. Ereignis-/Alarmstatus; je nach Bildausschnitt können Personen, Fahrzeuge und Kennzeichen sichtbar sein.
- Hinweise vor Ort: Soweit erforderlich, werden Hinweisschilder angebracht.
12.2 Automatisierte Kennzeichenerfassung / Kennzeichenerkennung (LPR/ANPR)
Sofern objektbezogen erforderlich, kann eine automatisierte Kennzeichenerkennung eingesetzt werden, insbesondere:
- Berechtigungsprüfung (Whitelist): Abgleich erkannter Kennzeichen mit einer vom Auftraggeber gepflegten Berechtigtenliste (z. B. Mieter, Anwohner, Servicefahrzeuge).
- Dokumentation eines Verstoßes: Erfassung des Kennzeichens und der Situation (Ort, Zeit, Bildbezug), wenn ein Park-/Zufahrtsverstoß oder eine Besitzstörung festgestellt wird.
12.3 Datenarten bei Kennzeichenerkennung
- Kennzeichen (alphanumerisch), ggf. Fotoausschnitt des Fahrzeugs
- Datum/Uhrzeit, Objekt/Standort, Kamerakennung
- Technische Metadaten (z. B. Treffer/Nichttreffer, Qualitätswerte, Ereignis-ID)
- Sofern ein Verstoß/Fall angelegt wird: Vorgangs-/Referenznummer und weitere Falldaten
12.4 Rechtsgrundlagen, Interessenabwägung, DSFA
- Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Schutz von Besitzrechten, Missbrauchsprävention, Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, Schutz vor Vandalismus).
- Interessenabwägung: Wir prüfen je Objekt den Erforderlichkeitsumfang (Blickwinkel, Maskierung, Zonen, Zeiten, Trigger), um den Eingriff zu minimieren.
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Sofern eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko bedeutet, führen wir eine DSFA nach Art. 35 DSGVO durch und dokumentieren Schutzmaßnahmen.
13. Speicherdauer (Kamera/Reolink/Bodycam)
- Ereignis-/Objektschutzaufnahmen ohne Vorfall: Löschung unverzüglich nach Zweckfortfall, in der Regel innerhalb von 48–72 Stunden.
- Wochenenden/Feiertage/Betriebszeiten: Sofern eine Prüfung in der kurzen Frist objektiv nicht möglich ist, kann eine kurzfristig verlängerte Speicherung erforderlich sein.
- Vorfall-/Beweisfälle: relevante Sequenzen werden in die Fallakte übernommen und bis zur Klärung/Abschluss sowie innerhalb einschlägiger Verjährungs-/Aufbewahrungsfristen gespeichert.
- Kennzeichenerkennung (Whitelist): Nicht erforderliche Nichttreffer-Daten werden grundsätzlich nicht dauerhaft gespeichert bzw. zeitnah gelöscht; eine Speicherung erfolgt nur bei dokumentationspflichtigem Vorgang.
- Bodycam-Material: grundsätzlich anlassbezogen; nicht beweisrelevante Sequenzen werden zeitnah gelöscht; beweisrelevantes Material bis Abschluss/Verjährung.
Hinweis: Konkrete Speicherfristen können je Objekt und Risikolage abweichen, werden aber stets am Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO) ausgerichtet.
14. Fahrerangaben (freiwillig)
Angaben sind freiwillig; ohne Nachweis bleibt der Halter primärer Anspruchsgegner. Unrichtige oder irreführende Angaben können rechtliche Folgen auslösen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
C) Rechtsanwälte / Inkasso / Behörden
15. Datenarten & Zwecke
- Aktenzeichen/Vorgangsnummern, Halter-/Fahrer-/Kontakt- und Zustellinformationen
- Beweisunterlagen (Fotos, Video, Bodycam, Dokumente, Protokolle)
- Zahlungs-/Leistungsdaten, Vollmachten, Zustellungen, Fristen
Zwecke: Anspruchsdurchsetzung, Rechtsverteidigung, Beweissicherung, Kommunikation im Verfahren.
16. Rechtsgrundlagen
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen: Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflichten), ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsbezug).
17. Übermittlungen
Übermittlungen erfolgen ausschließlich, soweit sie für die Anspruchsdurchsetzung, Rechtsverteidigung, Beweisführung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind. Eine darüber hinausgehende Herausgabe interner Unterlagen erfolgt nicht automatisch und nur im gesetzlich gebotenen Umfang.
D) Website, IT-Systeme, Kommunikation
18. Server-Logs & Sicherheit
- Verarbeitete Daten: IP-Adresse (gekürzt, wo möglich), Zeitstempel, Pfad, Statuscode, User-Agent
- Zwecke: Betriebssicherheit, Angriffserkennung, Fehleranalyse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
- Speicherdauer: i. d. R. 7–30 Tage; längere Aufbewahrung bei Sicherheitsvorfällen
19. Cookies & lokale Speicherungen
- Technische Session-Cookies (Login, CSRF-Schutz) – erforderlich
- Keine Marketing-Tracking-Cookies ohne Einwilligung
20. Kontaktkanäle (E-Mail, Telefon, WhatsApp-Business)
Verarbeitung Ihrer Anfragen zur Bearbeitung und Beantwortung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und/oder lit. f DSGVO. WhatsApp-Business wird nur bei zulässiger Rechtsgrundlage eingesetzt; hierbei können auch technische Metadaten durch den Anbieter verarbeitet werden.
21. PDFs/Briefe/QR-Codes/Uploads
- Generierte Schreiben/QR-Codes enthalten Vorgangs-/Kontodaten zur vereinfachten Zuordnung und Zahlung
- Upload von Beweismitteln erfolgt über gesicherte Kanäle; Zugriff nur für autorisierte Rollen
- Dokumente und Schreiben werden revisionssicher bzw. nachvollziehbar im Rahmen der Zweckbindung gespeichert
21a. Reolink-/Kamera-IT (Technische Verarbeitung, Speicherorte, Zugriffe)
- Aufnahme-/Speicherpfade: je nach Objekt lokal (NVR/SD/Server), per gesichertem Stream oder per Upload in definierte Verzeichnisse – jeweils mit Zugriffsbeschränkung.
- Push-/Benachrichtigungen: Bei Alarmereignissen können Benachrichtigungen an Endgeräte/Accounts ausgelöst werden. Dabei werden technische Metadaten verarbeitet; Inhalte nur soweit dies für die Alarmprüfung erforderlich ist.
- Zugriffsberechtigungen: Rollen-/Rechtekonzept, Protokollierung von Zugriffen, starke Passwörter, 2FA soweit verfügbar, regelmäßige Updates.
- Maskierung/Privatsphäre-Zonen: Wo möglich werden Bereiche ausgeblendet, die für den Zweck nicht erforderlich sind.
22. Technische & organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Verschlüsselung (HTTPS, ruhende Daten, Zugriffsschlüssel), rollenbasierte Zugriffe
- Protokollierung, Passwort-/2FA-Richtlinien, regelmäßige Updates, Backups, Zugriffstrennung
- Auftragsverarbeitungsverträge mit eingesetzten Dienstleistern
- Vertraulichkeitsverpflichtung und Zugriffsbegrenzung für Mitarbeiter
23. Internationale Datentransfers
Sofern Anbieter außerhalb der EU/EWR eingebunden sind, erfolgen Übermittlungen nur bei Vorliegen einer geeigneten Rechtsgrundlage und geeigneter Garantien, insbesondere Standardvertragsklauseln oder gesetzlich anerkannter Übermittlungsmechanismen.
E) Zahlungen & Finanzen
24. Zahlungsabwicklung
- Verarbeitete Daten: Referenznummer/Aktenzeichen, Betrag, Verwendungszweck, Zeitstempel, Zahlungsweg
- Zwecke: Zuordnung von Zahlungen, Buchhaltung, Nachweisführung
- Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b/c/f DSGVO; Aufbewahrung gem. HGB/AO
25. Zahlungsdienstleister & Banken
Eingesetzte Zahlungswege verarbeiten Daten eigenständig als Verantwortliche oder im jeweils einschlägigen rechtlichen Rollenverhältnis. Es gelten die Datenschutzhinweise der jeweiligen Anbieter. Wir übermitteln nur die erforderlichen Referenz- und Zuordnungsdaten.
26. Forderungsmanagement & Mahnverfahren
Bei Verzug verarbeiten wir Kontakt-, Vorgangs- und Zahlungsdaten zur Mahnung, zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung sowie zur Übergabe an Inkasso oder Rechtsanwälte. Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
F) Rechte, Verfahren, Organisation
27. Ihre Rechte
- Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
- Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: LfDI Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Website
27a. Konkretisierung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO
- Das Auskunftsrecht dient der Transparenz über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
- Es ist kein allgemeines Akteneinsichtsrecht, kein zivilprozessuales Beweisermittlungsinstrument und kein Anspruch auf Offenlegung sämtlicher interner Geschäftsbeziehungen.
- Die Auskunft kann eingeschränkt sein, wenn Rechte und Freiheiten anderer Personen, gesetzliche Geheimhaltungspflichten, vertrauliche Geschäfts- und Betriebsinformationen oder die Integrität laufender Prüf- und Rechtsdurchsetzungsverfahren betroffen sind.
- In rechtlich zulässigen Fällen genügt daher die Mitteilung von Kategorien von Empfängern statt der Offenlegung jeder einzelnen natürlichen oder juristischen Person.
- Sofern wir Ihre Identität bei sensiblen Anfragen nicht zweifelsfrei feststellen können, können wir zusätzliche Identitätsnachweise anfordern, um unbefugte Offenlegungen zu verhindern.
- Offenkundig unbegründete oder exzessive Anträge können nach Maßgabe der DSGVO abgelehnt oder nur gegen angemessenes Entgelt bearbeitet werden.
28. Widerspruch nach Art. 21 DSGVO
Sie können aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO einlegen. Wir verarbeiten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
29. Löschung & Aufbewahrung
Löschung erfolgt nach Zweckfortfall und Ablauf gesetzlicher oder berechtigter Aufbewahrungsfristen. Beweismittel und Vorgangsdaten in laufenden oder zu erwartenden Verfahren sowie innerhalb relevanter Verjährungsfristen sind von einer sofortigen Löschung ausgenommen.
30. Automatisierte Entscheidungen/Profiling
Es findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung mit Rechtswirkung statt. Technische Prüfungen wie Whitelist-Abgleich, Kennzeichen-Matching oder Alarm-/Ereigniserkennung dienen lediglich der Unterstützung menschlicher Entscheidungen. Entscheidungen über Maßnahmen werden durch berechtigte Personen getroffen.
31. Datenquellen
- Direkte Erhebung (Kunden, Betroffene, Fahrerangaben, Kommunikation)
- Dritte (Zulassungsstellen gem. § 39 StVG, Inkasso, Rechtsvertretung, Auftraggeber im Rahmen des Objektverhältnisses)
- Technische Systeme (Kamera/Bodycam, QR/Portal, Logfiles, Upload-Systeme)
32. Auftragsverarbeiter & gemeinsame Verantwortlichkeit
Wir setzen Dienstleister nach Art. 28 DSGVO ein, insbesondere für Hosting, E-Mail, Messenger-Gateway, PDF-Erzeugung, Wartung und IT-Betrieb. Soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 26 DSGVO besteht, werden die Rollen und Zuständigkeiten vertraglich geregelt.
33. Interne Organisation
- Rollen- und Rechtekonzept, Need-to-know-Prinzip, Protokollierung
- Verpflichtung auf Vertraulichkeit und Datenschutz
- Schulungen zu Betroffenenrechten, Auskunftsersuchen und Beweissicherung
- Regelmäßige Evaluierung technischer und organisatorischer Maßnahmen
- Notfall-, Incident- und Eskalationsprozesse
34. Umgang mit typischen datenschutzbezogenen Einwänden
- „Unzulässige Videoüberwachung“: Einsatz ist zweckgebunden, verhältnismäßig, zeitlich begrenzt; Hinweise erfolgen soweit erforderlich; Speicherfristen sind kurz, nur Beweisfälle werden länger gespeichert.
- „Kein berechtigtes Interesse“: Schutz und Durchsetzung privater Besitzrechte, Beweissicherung, Missbrauchsprävention und Objektschutz stellen legitime Interessen dar.
- „Datenweitergabe an Dritte“: Erfolgt nur zweckgebunden und im erforderlichen Umfang.
- „Sofortige Löschung trotz offener Forderung“: Regelmäßig ausgeschlossen, da Beweis- und Durchsetzungszweck fortbestehen kann.
- „Art. 15 verpflichtet zur Offenlegung des Auftraggebers“: Das ist in dieser Pauschalität unzutreffend. Maßgeblich sind der konkrete Inhalt der verarbeiteten personenbezogenen Daten, Empfänger oder Kategorien von Empfängern sowie die Rechte und Freiheiten Dritter.
- „Art. 15 verpflichtet zur Herausgabe kompletter interner Akten“: Ebenfalls unzutreffend. Das Auskunftsrecht ersetzt keine Akteneinsicht und keine allgemeine Offenlegungspflicht interner Geschäftsunterlagen.
35. Kontakt, Geltungsbereich, Änderungen
Diese Erklärung gilt für alle von ParkGuard24 verantworteten Verarbeitungen im Kontext Parkraum- und Abschleppmanagement sowie zugehöriger Objekt- und Sicherheitsmaßnahmen einschließlich anlassbezogener Kamera- und Kennzeichenerfassung. Anpassungen erfolgen bei Änderungen der Rechtslage, der eingesetzten Systeme oder der internen Abläufe. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle, auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.
Schlussbestimmungen
Letzte Aktualisierung: 11.04.2026 · © ParkGuard24 UG (haftungsbeschränkt)