Diese AGB gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die ParkGuard24 mit der Kontrolle, Dokumentation und Durchsetzung von Parkverstößen beauftragen. Als Kunden gelten ausschließlich Grundstückseigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte, die über das Online-Formular registriert sind und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.
Der Vertrag kommt durch digitale Registrierung, Upload des Eigentums- oder Nutzungsnachweises und Bestätigung durch ParkGuard24 zustande. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Der Vertrag ist für Kunden kostenfrei, es sei denn, Zusatzleistungen wurden vereinbart.
Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt überwiegend digital – insbesondere über WhatsApp oder E-Mail. Mit dem Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit dieser Kommunikationsform einverstanden.
Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und ausschließlich berechtigte Flächen zu melden. Falschangaben oder unberechtigte Meldungen können zur Vertragsbeendigung und Schadensersatzforderungen führen.
Alle personenbezogenen Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Details hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung.
Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. ParkGuard24 kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.
Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
ParkGuard24 verpflichtet sich zur Bearbeitung eingehender Meldungen, zur Prüfung von Beweismitteln und zur rechtlichen Bewertung des Vorgangs. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme (z. B. Abschleppung) oder auf Erfolg bei der Geltendmachung gegenüber Dritten.
ParkGuard24 ist bemüht, eingehende Meldungen zeitnah zu prüfen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Mindestreaktionszeit oder eine ständige Verfügbarkeit. Einsätze außerhalb üblicher Geschäftszeiten erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.
Die Entscheidung über den konkreten Umgang mit einer Meldung (z. B. Mahnung, Abschleppmaßnahme, Ablehnung) obliegt ausschließlich ParkGuard24. Kunden haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Bearbeitungsmethode.
Es dürfen nur Stellplätze gemeldet werden, für die ein Nutzungsrecht besteht. Die Meldung fremder oder öffentlicher Flächen ohne Berechtigung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Verstößen behält sich ParkGuard24 die Sperrung oder Beendigung des Vertrags vor.
Die Abwicklung von Forderungen gegenüber Schuldnern erfolgt automatisiert oder über externe Zahlungs- und Inkassodienstleister. Der Kunde tritt die Forderung zur Geltendmachung an ParkGuard24 ab. Es erfolgt keine direkte Auszahlung an den Kunden. ParkGuard24 verwaltet und verfolgt Forderungen im eigenen Namen.
Dieser Abschnitt richtet sich an Personen, die Fahrzeuge unberechtigt auf einem durch ParkGuard24 überwachten Grundstück abgestellt haben. Diese Personen gelten nicht als Kunden, sondern als Schuldner im Sinne zivilrechtlicher Besitzstörung.
Die Forderung basiert auf §§ 858, 862, 823 und 249 BGB. Durch das unbefugte Abstellen des Fahrzeugs wurde das Besitzrecht des Grundstücksberechtigten verletzt. ParkGuard24 ist beauftragt, diese Besitzstörung zu dokumentieren und Schadensersatz geltend zu machen – unabhängig davon, ob es sich um privaten oder öffentlichen Boden handelt.
Auch von öffentlichem Verkehrsgrund ausgehende Besitzstörungen (z. B. Zufahrtsblockierungen) sind zivilrechtlich verfolgbar, sofern eine unmittelbare Beeinträchtigung eines geschützten Besitzrechts vorliegt. Dies wurde durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt (vgl. BGH NJW 2010, 3155).
Die Forderung umfasst u. a. Bearbeitungsgebühren, Kosten der Halterfeststellung, Abschleppkosten, Rechtsverfolgungskosten und Dokumentationsaufwand. Rechtsgrundlagen sind das Deliktsrecht (§ 823 BGB), GoA (§§ 677 ff. BGB) sowie das Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB).
Die Zahlung gilt als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gemäß § 781 BGB. Dies ist höchstrichterlich bestätigt und schließt spätere Rückforderungen grundsätzlich aus.
Die Halterdaten wurden rechtmäßig über eine Anfrage nach § 39 StVG i. V. m. § 30 StVG erhoben. Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen. Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.
Falschparker erwerben keine Dienstleistung von ParkGuard24 und gelten nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht besteht nicht.
Die Forderung ist innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Nach Fristablauf erfolgt die Übergabe an einen Rechtsdienstleister oder Inkassodienst. Der Schuldner trägt sämtliche Verzugskosten (§ 286 BGB), inkl. Mahnkosten, Auskunftskosten und Gebühren für Drittdienstleister.
Bei einem bereits begonnenen Abschleppvorgang steht dem Dienstleister gemäß § 273 BGB ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug zu, bis die entstandenen Kosten bezahlt wurden. Das Fahrzeug darf erst nach vollständiger Zahlung herausgegeben werden.
Ein Versuch, das Fahrzeug ohne Bezahlung gewaltsam zu entfernen, kann eine Besitzstörung oder Sachbeschädigung darstellen und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), bei Anerkenntnis 10 Jahre (§ 212 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Verstoß erfolgte (§ 199 BGB).
Schuldner können eine schriftliche Stellungnahme einreichen. Diese wird geprüft, entbindet aber nicht automatisch von der Zahlungspflicht. Nur bei nachgewiesener Rechtswidrigkeit erfolgt eine Rückerstattung.
Ein Gerichtsverfahren verursacht zusätzliche Anwalts-, Verfahrens- und Vollstreckungskosten. Diese trägt der Schuldner bei Unterliegen vollständig. Wir empfehlen, bei klarer Sachlage von einem gerichtlichen Verfahren abzusehen.
Fragen zur Forderung bitte ausschließlich per E-Mail an info@parkguard24.de unter Angabe des Kfz-Kennzeichens oder der Vorgangsnummer. Telefonischer Kontakt ist aus Nachweisgründen nicht möglich.
Letzte Aktualisierung: 05.06.2025