ParkGuard24

Rechtliches

AGB Vertragsstrafen

Bedingungen für das Abstellen von Fahrzeugen auf einer durch ParkGuard24 überwachten Fläche – inklusive Höhe und Zusammensetzung der Vertragsstrafe.

Abschleppwarnung

Fahrzeuge, die länger als 12 Stunden abgestellt werden oder gegen die Einstellbedingungen verstoßen, können jederzeit kostenpflichtig entfernt bzw. abgeschleppt werden.

§1 Zweck des Parkplatzes

  1. Der Parkplatz dient ausschließlich dem vom Flächeneigentümer oder Nutzungsberechtigten benannten Personenkreis – in der Regel Mitarbeitern, Firmenangehörigen sowie berechtigten Besuchern. Wer im Einzelfall berechtigt ist, ergibt sich aus der Beschilderung vor Ort.
  2. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Mit dem Befahren des Parkplatzes kommt zwischen dem Fahrzeugführer und ParkGuard24 ein Nutzungsvertrag zustande, dessen Inhalt sich nach diesen Bedingungen richtet.

§2 Parkberechtigung & Einstellbedingungen

  1. Das Abstellen von Fahrzeugen ist ausschließlich berechtigten Nutzern gestattet.
  2. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge begründen eine verbotene Eigenmacht bzw. Besitzstörung gemäß §§ 858 ff. BGB.
  3. Das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen, auf Rettungswegen, Feuerwehrzufahrten, Lieferzonen, Zufahrten oder reservierten Flächen ist untersagt.

§3 Vertragsstrafe & Kostenregelung

  1. Bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen wird eine Vertragsstrafe bzw. Kostenpauschale in Höhe von mindestens 42,43 EUR fällig.
  2. Der Betrag umfasst bereits Kosten für Halterermittlung, Dokumentation und Verwaltungsaufwand.
  3. Dies gilt insbesondere bei: Parken ohne Berechtigung, Überschreiten zulässiger Parkzeiten, Parken außerhalb markierter Flächen, Blockieren von Zufahrten oder Rettungswegen, Nutzung reservierter Flächen, Behinderung betrieblicher Abläufe.
  4. Die Vertragsstrafe wird mit Feststellung des Verstoßes sofort fällig.
  5. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, können zusätzliche Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten entstehen.

Kostenaufschlüsselung der Mindestvertragsstrafe

Die folgenden Positionen sind in der Mindestvertragsstrafe von 42,43 EUR bereits enthalten. Es handelt sich nicht um Zuschläge, sondern um die Aufgliederung dieses Betrags.

Mindestvertragsstrafe 42,43 EUR – enthaltene Positionen Alle Beträge in Euro, brutto.
Position Betrag
Halterermittlung KBA5,10 €
Interne Bearbeitung Fallanlage12,50 €
DSGVO-konforme Datenverarbeitung4,95 €
Porto-/Kommunikationspauschale (Einschreiben-Einwurf)3,45 €
IT-Systempauschale / Fallarchivierung6,80 €
Druck- und Kuvertierungskosten2,35 €
Kosten für Zahlungsabwicklung3,50 €
Beweissicherung digital3,78 €
Mindestvertragsstrafe gesamt42,43 €

Sollten im Einzelfall zusätzliche Kosten anfallen – zum Beispiel Abschleppkosten, Standgebühren, Inkasso-, Anwalts- oder Gerichtskosten –, trägt diese der Fahrzeughalter. Richtpreise für Abschleppmaßnahmen stehen in der Kostenübersicht.

§4 Halterermittlung & Zahlungsaufforderung

  1. Zur Durchsetzung der Forderung ist ParkGuard24 berechtigt, eine Halterermittlung über das Kraftfahrt-Bundesamt oder die zuständige Zulassungsbehörde durchführen zu lassen.
  2. Nach erfolgter Halterermittlung erhält der Fahrzeughalter eine schriftliche Zahlungsaufforderung.
  3. Die Zahlungsfrist beträgt 7 Tage ab Zugang der Zahlungsaufforderung.

§5 Abschleppmaßnahmen

  1. Fahrzeuge, die gegen die Einstellbedingungen verstoßen oder Betriebsabläufe behindern, können jederzeit auf Kosten und Gefahr des Fahrzeughalters entfernt bzw. abgeschleppt werden.
  2. Dies gilt insbesondere bei: unberechtigtem Parken, Blockieren von Zufahrten, Nutzung von Rettungswegen oder Feuerwehrflächen, erheblicher Überschreitung zulässiger Parkzeiten.
  3. Fahrzeuge, die länger als 12 Stunden abgestellt werden, können ohne weitere Ankündigung kostenpflichtig abgeschleppt werden.
  4. Die Entfernung erfolgt auf Grundlage der Besitzschutzrechte gemäß §§ 858 bis 862 BGB.

§6 Haftung

  1. Das Abstellen des Fahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. ParkGuard24 haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Eine Haftung für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt entstehen, ist ausgeschlossen.

§7 Datenschutz

  1. Zur Durchsetzung der Parkordnung werden Kennzeichen, Uhrzeiten sowie Fotodokumentationen erfasst und gespeichert.
  2. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.
  3. Verantwortlicher i. S. d. DSGVO ist ParkGuard24, Wagenburgstraße 108, 70186 Stuttgart. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

§8 Rechtsdurchsetzung & Inkasso

  1. Bei Nichtzahlung kann der Vorgang an einen Inkassodienstleister übergeben werden.
  2. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten können geltend gemacht werden.
  3. Gerichtsstand ist Stuttgart.

§9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Rechtsvorbehalt

Wir behalten uns ausdrücklich vor, statt der Vertragsstrafe alternativ den Schaden aufgrund der Besitzstörung geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Stand dieser Fassung:

Weitere Rechtstexte

Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die folgenden Angaben.