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Vertrag über Abschleppdienstleistungen
zwischen
ParkGuard24 UG (Haftungsbeschränkt)
Wagenburgstraße 108, 70186 Stuttgart
vertreten durch: Geschäftsführer Eric Schmidt
E-Mail: Partner@parkguard24.de
und
Abschleppunternehmen
Straße / Nr.
PLZ Ort
E-Mail: E-Mail
Vertreten durch: Vertreten durch
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Auftrag von ParkGuard24 das Abschleppen von Falschparkern auf privaten Grundstücken und Zufahrten durchzuführen. Grundlage ist die Besitzstörung nach § 858 BGB. Der Auftragnehmer handelt im Namen von ParkGuard24 und übt das Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB aus.
§ 2 Auftragsvergabe & Kommunikation
- Die Aufträge werden digital über das Auftragsportal von ParkGuard24 übermittelt.
- Zusätzlich erfolgt eine automatische telefonische Benachrichtigung an die hinterlegte Rufnummer.
- Der Auftrag muss aktiv durch den Abschleppdienst angenommen werden.
§ 3 Stornierung
- Der Auftrag kann durch ParkGuard24 innerhalb von 15 Minuten nach Annahme kostenlos storniert werden.
- Bei späterer Stornierung kann eine Leerfahrtvergütung geltend gemacht werden (max. 50 % des Einsatzpreises).
- Alle Gebühren stellt ParkGuard24 dem Fahrzeughalter in Rechnung.
§ 4 Ablehnung von Aufträgen
Der Auftragnehmer kann einen Auftrag innerhalb von 15 Minuten nach Erhalt mit triftigem Grund ablehnen (z. B. Auslastung, technische Störung). Die Ablehnung muss im System oder Telefonisch dokumentiert werden.
§ 5 Abrechnung & Kostenregelung
(1) Für jeden durchgeführten Abschleppvorgang stellt der Auftragnehmer eine ordnungsgemäße Rechnung an:
buchhaltung@parkguard24.de
(2) Die vom Auftragnehmer berechneten Abschleppkosten dürfen die ortsüblichen Sätze um maximal 15 % überschreiten. Grundlage sind öffentlich einsehbare Tarife vergleichbarer Dienstleistungen im Einsatzgebiet.
(3) Beispiel:
Wird ein ortsüblicher Abschleppvorgang mit 250 € angesetzt, darf der Abschleppdienst maximal 350 € an ParkGuard24 in Rechnung stellen.
(4) ParkGuard24 behält sich ausdrücklich das Recht vor, gegenüber dem Fahrzeughalter einen pauschalen Zuschlag zu erheben. Dieser dient der Deckung eigener Kosten (z. B. Halterermittlung, Kundenservice, Bearbeitung) sowie einer pauschalen Gewinnbeteiligung.
Beispiel:
Abschleppkosten lt. Dienstleister: 285 €
Von ParkGuard24 in Rechnung gestellt: 350 €
Differenz / Gewinnpauschale: 65 €
Diese verbleibt vollständig bei ParkGuard24.
(5) Rechnungen des Auftragnehmers müssen folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeitpunkt des Einsatzes
- Kennzeichen des abgeschleppten Fahrzeugs
- Fall- oder Vorgangsnummer
- Art des Einsatzes (Abschleppung / Leerfahrt)
- Bankverbindung zur Überweisung
(6) Die Zahlungen durch ParkGuard24 erfolgen spätestens innerhalb von 7-Tagen nach Rechnungseingang auf das angegebene Konto des Auftragnehmers.
In Ausnahmefällen bei Leerfahrten erfolgt die Auszahlung erst nach erfolgreicher Forderungseintreibung beim Fahrzeughalter, jedoch spätestens innerhalb von 90 Tagen.
§ 6 Haftung & Rechtsansprüche
- Für nachweislich selbstverschuldete Schäden haftet der Abschleppdienst (z. B. Lackschäden, Unfallschäden, Verladeschäden usw.).
- Für juristische Streitigkeiten mit Fahrzeughaltern (z. B. unberechtigtes Abschleppen, Unterlassen) übernimmt ausschließlich ParkGuard24 die Verantwortung.
- ParkGuard24 übernimmt in solchen Fällen sämtliche Rechtskosten und tritt als alleiniger Anspruchsgegner auf.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht & Fahrzeugrückgabe
(1) Der Auftragnehmer übt im Auftrag und im Namen von ParkGuard24 das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB an Fahrzeugen aus, die im Rahmen einer Besitzstörung abgeschleppt wurden. Das bedeutet: Eine Herausgabe des Fahrzeugs darf erst nach vollständiger Bezahlung der von ParkGuard24 festgelegten Forderung erfolgen.
(2) Sollte der Fahrzeughalter während des Abschleppvorgangs oder an der Verwahrstelle erscheinen und die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen, ist dieser ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass zuvor eine Zahlung an ParkGuard24 zu erfolgen hat. Eine Zahlung direkt an den Abschleppdienst ist nicht zulässig.
(3) Der Abschleppmitarbeiter ist in diesem Fall verpflichtet, umgehend den Kundenservice von ParkGuard24 zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu klären. ParkGuard24 entscheidet dann, ob die Zahlung
- in bar vor Ort
- oder online über das ParkGuard24-Zahlungsportal
erfolgt.
(4) Nach erfolgter Zahlungsbestätigung durch ParkGuard24 ist das Fahrzeug an den Halter herauszugeben. Ohne Zahlungsnachweis bleibt das Fahrzeug in Verwahrung.
(5) Wird das Fahrzeug nicht direkt vor Ort, sondern an einer Verwahrstelle festgehalten, gilt dieselbe Regelung: Die Herausgabe erfolgt ausschließlich nach Zahlung bei ParkGuard24. Eine Zahlung vor Ort an den Verwahrort ist ebenfalls ausgeschlossen.
(6) Etwaige Standgebühren oder Verwahrkosten des Abschleppunternehmens werden von diesem ordnungsgemäß an ParkGuard24 abgerechnet. Diese Kosten werden dem Fahrzeughalter von ParkGuard24 zusätzlich in Rechnung gestellt.
§ 8 Meldung an die Polizei
- Jeder Abschleppvorgang wird durch ParkGuard24 bei der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ParkGuard24 eine entsprechende Rufnummer zur Verfügung zu stellen, über die er während des Einsatzes erreichbar ist.
- Diese Rufnummer dient ausschließlich der ordnungsgemäßen Meldung gemäß den polizeilichen Anforderungen.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller Vorschriften der DSGVO und zur vertraulichen Verarbeitung aller übermittelten Daten. Die Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 10 Laufzeit & Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
§ 11 Einsatzdokumentation & Bildmaterial
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei jedem Abschleppvorgang eine vollständige Dokumentation anzufertigen, einschließlich mindestens eines Fotos vom abgestellten Fahrzeug am Einsatzort vor Beginn des Abschleppvorgangs. Diese Dokumentation wird über das ParkGuard24-System hochgeladen oder auf Anforderung per E-Mail übermittelt. Das Bildmaterial dient der Beweisführung gegenüber Fahrzeughaltern, Versicherungen oder Gerichten.
§ 12 Verhalten vor Ort & Außenwirkung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei jedem Einsatz höflich, sachlich und deeskalierend aufzutreten. Gespräche mit Dritten oder Fahrzeughaltern sind möglichst zu vermeiden oder ausschließlich auf sachliche Informationen zur Herausgabebedingung zu beschränken. Unangemessenes Verhalten oder rechtswidrige Äußerungen gegenüber Betroffenen oder Behörden können zur fristlosen Kündigung des Vertrages führen.
§ 13 Einsatzfähigkeit & Bereitschaft
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während vereinbarter Einsatzzeiten erreichbar und einsatzbereit zu sein. Änderungen der Erreichbarkeit, z. B. durch Urlaub, Krankheit oder technische Ausfälle, sind ParkGuard24 unverzüglich mitzuteilen.
§ 14 Unterbeauftragung
Eine Weitergabe von Aufträgen an Dritte (Subunternehmer) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ParkGuard24 zulässig. Für das Verhalten und die Qualität des Subunternehmers haftet der Auftragnehmer in vollem Umfang.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 16 Notfälle & besondere Einsatzlagen
In Notfällen (z. B. blockierte Feuerwehrzufahrten, medizinische Einsätze, Gefahr im Verzug) verpflichtet sich der Auftragnehmer, unverzüglich zu handeln – auch ohne vorherige schriftliche Bestätigung. Der Auftragnehmer informiert ParkGuard24 sofort nach Abschluss des Einsatzes über das Geschehen und liefert Beweismaterial nach.
§ 17 Vertraulichkeit & Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit hinsichtlich aller Informationen, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit ParkGuard24 bekannt werden. Dies betrifft insbesondere Kundendaten, interne Abläufe, Einsatzstatistiken, Vertragsinhalte sowie digitale Schnittstellen und Zugangsdaten. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren.
§ 18 Eigenmächtige Herausgabe von Fahrzeugen / Pflichtverstöße
Gibt der Auftragnehmer ein Fahrzeug ohne vorherige Zustimmung von ParkGuard24 eigenmächtig heraus oder verletzt er sonstige wesentliche Vertragspflichten – insbesondere durch Missachtung des Zurückbehaltungsrechts oder fehlerhafte bzw. unautorisierte Abrechnungen – besteht bis zur vollständigen Realisierung der Forderung gegenüber dem Fahrzeughalter kein Anspruch auf Erstattung von Abschlepp-, Stand- oder sonstigen Einsatzkosten gegenüber ParkGuard24.
ParkGuard24 ist in diesen Fällen berechtigt, die Abrechnung zurückzustellen oder abzulehnen, bis die Forderung gegenüber dem Fahrzeughalter vollständig beglichen ist. Die Geltendmachung weitergehender zivilrechtlicher Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
§ 19 Zusammenarbeit bei gerichtlichen Verfahren
Im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Fahrzeughaltern verpflichtet sich der Auftragnehmer, ParkGuard24 aktiv zu unterstützen, z. B. durch Stellungnahmen, eidesstattliche Erklärungen oder Teilnahme an Terminen. Anfallende Kosten für Zeitaufwand und Anreise werden in angemessener Höhe durch ParkGuard24 erstattet, sofern die Mitwirkung erforderlich ist.
§ 20 Digitale Kommunikation & Dokumentation
Sämtliche Kommunikation (Auftragsübermittlung, Stornierungen, Rückfragen, Rechnungsversand etc.) erfolgt über die durch ParkGuard24 bereitgestellten digitalen Systeme sowie Telefonisch oder per E-Mail. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eingehende Nachrichten unverzüglich zu prüfen und innerhalb angemessener Frist zu beantworten – in dringenden Fällen spätestens binnen 30 Minuten.
§ 21 Reaktion auf Beschwerden & Eskalationsfälle
Sollte es im Rahmen eines Einsatzes zu Beschwerden durch Dritte kommen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, ParkGuard24 umgehend zu informieren. Die weitere Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch ParkGuard24. Eigene Stellungnahmen gegenüber Behörden oder Haltern dürfen nur nach vorheriger Abstimmung erfolgen.
§ 22 Schulungen & Systemeinweisungen
ParkGuard24 behält sich das Recht vor, den Auftragnehmer und seine Mitarbeitenden in die Nutzung des Auftragsportals, in rechtliche Grundlagen und in das Verhalten bei Einsätzen einzuweisen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, entsprechende Schulungsmaßnahmen innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
§ 23 Partnerschaftliche Nennung
Beide Parteien sind berechtigt, sich gegenseitig öffentlich als Partner zu benennen. Dies umfasst die Verwendung des Namens und des Logos des jeweils anderen auf der eigenen Webseite, in Marketingmaterialien, in Präsentationen und anderen öffentlichen Medien. Die Verwendung des Logos und der Markenzeichen muss den jeweiligen Markenrichtlinien der Parteien entsprechen und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Markeninhabers.
§ 24 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Stuttgart. Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Ort, Datum
ParkGuard24 UG (Haftungsbeschränkt)
(Eric Schmidt)
(Unterschrift)
Ort, Datum
Abschleppunternehmen
(Unterschrift)