ParkGuard24

Rechtliche Information

Information für Fahrzeughalter

Sie wurden aufgrund eines dokumentierten Parkverstoßes abgemahnt oder Ihr Fahrzeug wurde kostenpflichtig entfernt – hier erfahren Sie, worauf die Forderung beruht.

Abschleppvorgang zum Kennzeichen suchen

Wurden Sie ohne Abschleppmaßnahme abgemahnt? Rückfragen dazu richten Sie bitte an kontakt@parkguard24.de und geben Sie Kennzeichen oder Vorgangsnummer an. Für einen Widerspruch gelten die Zustellwege unter Widerspruch einreichen.

Was Sie jetzt tun können

Drei Wege, die Ihnen offenstehen – je nachdem, worum es Ihnen geht.

Abschleppvorgang aufrufen

Bei Abschlepp- und Verwahrvorgängen finden Sie über die Fahrzeugsuche den Vorgang zu Ihrem Kennzeichen und den offenen Betrag; solange die Online-Zahlung freigegeben ist, können Sie direkt bezahlen.

Zur Fahrzeugsuche

Kosten nachvollziehen

Die Kostenübersicht zeigt, aus welchen Positionen sich eine Abschleppmaßnahme zusammensetzt.

Kostenübersicht ansehen

Einwendung einreichen

Eine Stellungnahme reichen Sie ausschließlich schriftlich an widerspruch@parkguard24.de oder postalisch ein – mit Aktenzeichen, Vorgangsnummer oder Kennzeichen im Betreff. Sie wird geprüft, entbindet aber nicht automatisch von der Zahlungspflicht.

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Worauf die Forderung beruht

Unsere Tätigkeit basiert auf zivilrechtlichen Vorschriften des BGB, insbesondere §§ 858, 862, 823 und 1004 BGB. Wer fremde Zufahrten blockiert oder unberechtigt parkt, stört den Besitz und muss die dadurch entstehenden Kosten tragen.

§ 858 BGB – Besitzstörung

Wer ohne Erlaubnis einen Privatparkplatz nutzt oder dessen Zufahrt blockiert, stört den rechtlichen Besitz.

§§ 862, 1004 BGB – Beseitigung und Unterlassung

Die Beseitigung solcher Besitzstörungen und deren künftige Unterlassung kann zivilrechtlich durchgesetzt werden – auch über Abschleppmaßnahmen.

§ 823 BGB – Schadensersatz

Wer durch sein Verhalten einen Vermögensschaden verursacht (z. B. Abschleppkosten), ist zum Ersatz verpflichtet.

Auch auf öffentlichem Grund

Auch das Zuparken von abgesenkten Bordsteinen oder Zufahrten über öffentlichen Gehweg hinweg stellt eine Besitzstörung dar. Die Rechtsprechung erlaubt in solchen Fällen eine zivilrechtliche Abschleppmaßnahme auch auf öffentlichem Grund.

Was eine Zahlung bedeutet

Die freiwillige Zahlung gilt gemäß § 781 BGB als stillschweigendes Schuldanerkenntnis. Wer ohne schriftlichen Vorbehalt zahlt, erkennt die Forderung konkludent an. Ein späterer Widerspruch ist in solchen Fällen regelmäßig nicht mehr rechtlich durchsetzbar.

Was ein Gerichtsverfahren kostet

Ein Prozess kann zu erheblichen Mehrkosten führen. Unsere anwaltlichen Kosten, Verfahrensgebühren, Gutachten und Vollstreckungskosten sind bei Unterliegen des Fahrzeughalters von diesem vollständig zu erstatten – was zu einer Belastung von teils mehreren tausend Euro führen kann.

Wer gegen uns klagt und verliert, muss nicht nur die ursprüngliche Forderung zahlen, sondern auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten – oft über 1.000 € bei einfachem Streitwert.

Fehler eingestehen statt eskalieren

Ein Parkverstoß ist keine Katastrophe, aber der Versuch, berechtigte Forderungen mit überhöhtem Aufwand zu bekämpfen, führt oft zu finanziellen Nachteilen. Manchmal ist ein schlichtes Eingeständnis der einfachere und klügere Weg.

Unsere Empfehlung: Wer ehrlich einen Fehler eingesteht, spart sich oft Zeit, Geld und Nerven.

Fristen und Kontakt

Bitte begleichen Sie den offenen Betrag fristgerecht, um weitere Maßnahmen zu vermeiden.
Rückfragen
kontakt@parkguard24.de
Bitte angeben
Kfz-Kennzeichen oder Vorgangsnummer – nur so lässt sich Ihre Nachricht dem Vorgang zuordnen.